Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltende Anforderungen
Rechtsanwältin Lara Gaber ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.strafverteidigung-gaber.de/ und wurde am 14.11.2025 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
Ich biete eine engagierte Strafverteidigung für Mandant:innen in ganz Deutschland an. Ich begleite Sie in allen Phasen eines Strafverfahrens: vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Vollstreckung und Rehabilitierung. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte wirksam zu schützen und gemeinsam die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Zusätzlich vertrete ich Sie im Aufenthalts- und Ausländerrecht, unterstütze bei Anhörungen und Bescheiden und kläre Ihre rechtliche Situation verständlich. Im öffentlichen Recht bearbeite ich ausgewählte Fälle, zum Beispiel im Polizei- und Versammlungsrecht, sowie zivilrechtliche Anliegen mit Bezug zum Strafrecht.
Ich arbeite transparent und persönlich und nehme mir Zeit für Ihre Fragen. Eine frühe Kontaktaufnahme ist sinnvoll, besonders wenn bereits Ermittlungen laufen oder behördliche Maßnahmen drohen. Ich setze mich in Köln mit meinem Team konsequent für Ihre Interessen ein.
Konformitätsstatus
Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 AA
Status der Inhaltskonformität
Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.
Bewertungsmethode
Mit Hilfe der folgenden Methode hat Rechtsanwältin Lara Gaber die Bewertung der Website vorgenommen:
Selbsteinschätzung: Die Bewertung wurde intern vom Unternehmen selbst durchgeführt.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
- Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
- Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
- Kontrast: Texte und Grafiken weisen genügend Kontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert.
- Alt-Texte: Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
- Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
- Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.
Feedback und Ansprechpartner
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Lara Gaber
Zülpicher Str. 83
50937, Köln
+49 221 96 43 46 65
kanzlei@strafverteidigung-gaber.de
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.
Bis zur formalen Errichtung der MLBF können Anfragen an folgende Adresse gerichtet werden:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E·Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de